
Foto: BMAS
Berlin (kobinet) „Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes“. So lautet der Titel eines fast 1.400 Seiten starken Berichts über die bisherige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, den die Bundesregierung Ende 2022 an den Deutschen Bundestag zur Unterrichtung weitergeleitet hat. Der Bericht beleuchtet eine Reihe von im Bundesteilhabegesetz geregelten Themen und beurteilt diese auf ihre Wirksamkeit und entsprechende finanzielle Auswirkungen. Die darin dargestellten drei vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) koordinierten Forschungsprojekte wurden jeweils von einem Beirat begleitet. Nicht zuletzt pandemiebedingt, aber auch aufgrund der zögerlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes werden zwei der drei Forschungsprojekte fortgesetzt.







































