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Eingliederungshilfe braucht dringend ausländische Arbeitskräfte

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Berlin (kobinet) Am 27. April hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beraten. Auch die Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderung leidet unter erheblichem Arbeits- und Fachkräftemangel. Das haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung am 26. April zum Abschluss ihrer 87. Konferenz in Berlin deutlich gemacht. Deutschlandweit sei die Unterstützung von Menschen mit Behinderung kaum noch sicherzustellen, weil Mitarbeitende fehlten. Die Situation habe sich durch die mangelnde Zuwanderung in der Corona-Zeit weiter verschärft, heißt es von den Fachverbänden.



Besondere Hindernisse für die Gewinnung ausländischer Fachkräfte sind nach Angaben der Fachverbände u.a.:

– die Anforderungen für die Erteilung von Visa,

– schleppende und mangelnde Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse sowie

– zu hohe Hürden der Deutschprüfungen.

Für Arbeitskräfte aus dem Ausland müsse es nach Ansicht der Fachverbände leichter werden, eine Ausbildung zu beginnen oder eine Arbeit aufzunehmen. Die Fachverbände begrüßen deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung als ersten Schritt. Die Initiative der Bundesregierung zur Stärkung der Einwanderung von Arbeits- und Fachkräften sei dringend nötig – auch für die Eingliederungshilfe. Menschen mit Behinderung dürften hier nicht vergessen werden.

Darüber haben Vertreter*innen der Fachverbände mit Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), diskutiert. Der Staatssekretär zog dem Bericht der Fachverbände zufolge folgendes Fazit: „Die aktuellen Gesetzesvorhaben sind wichtige Bausteine für die zusätzliche Gewinnung von Fachkräften: Im Inland mit dem Weiterbildungsförderungsgesetz und mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz für eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung aus dem Ausland. Wir brauchen mehr Arbeitskräfte für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Hier gilt es, gemeinsam ganz pragmatisch aktiv zu werden: Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung und die zuständigen Ressorts auf Länder- und Bundesebene – jede und jeder in seiner Verantwortung.“

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren eigenen Angaben zufolge circa 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit sei das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen gibt’s unter: www.diefachverbaende.de