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Über 165.000 arbeitslos gemeldete Schwerbehinderte im April 2023

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Foto: BA

Nürnberg (kobinet) Während es noch offen ist, ob das am 20. April vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts am 12. Mai die nötige Zustimmung im Bundesrat bekommt und nicht von den unionsregierten Bundesländern blockiert wird, bleibt die Zahl der arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen anhaltend hoch. Laut den aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit waren im April 2023 165.441 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind knapp 2.000 mehr als im Vorjahr. Rechnet man die ca. 320.000 behinderten Menschen hinzu, die in Werkstätten für behinderte Menschen weit unter dem Mindestlohn arbeiten, wird der Handlungsbedarf für Maßnahmen zur Förderung der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als deutlich und eine eventuelle Blockade des Gesetzes durch die Union noch unverständlicher.

Im April 2022 waren 163.757 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet, also über 1.600 weniger als im April 2023. Vergleicht man diese Zahl mit der Beschäftigungssituation vor der Corona-Pandemie im April 2019 wird deutlich, welche Verschlechterungen sich seither für behinderte Menschen vollzogen haben. Damals waren 152.687 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet, also fast 13.000 weniger als im April 2023.

Die CDU/CSU Fraktion hat das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts u.a. abgelehnt, weil sie gegen die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für die die Betriebe ist, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen. Davon gibt es in Deutschland ca. 45.000 Betriebe. Unverständlich für viele Akteur*innen in diesem Bereich ist auch, warum die Ampel-Koalition mit dem von ihr verabschiedeten Gesetzentwurf die Möglichkeit zur Erhebung von Bußgeldern bei Nichtbeschäftigung abgeschafft hat. Rationale Gründe fallen den meisten Betrachtern dazu nicht ein.