
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Dass es Abgeordnete gibt, die ihrem Gewissen auch konsequent gegen die Fraktionsdisziplin folgen und dies im Sinne der Menschenrechte behinderter Menschen, erlebt man in der Behindertenpolitik nicht oft. Die Abstimmung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu Regelungen im Falle einer Triage am 10. November dürfte dahingehend ein Highlight sein, auch wenn das von vielen als nicht menschenrechtskonform kritisierte Gesetz am Ende im Rahmen einer namentlichen Abstimmung im Bundestag verabschiedet wurde.





































