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Vierter Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht

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Foto: BAR

Frankfurt am Main (kobinet) Auch im Jahr 2021 wurden knapp 2,8 Millionen Anträge bei den Rehabilitationsträgern gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Anzahl der gestellten Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe damit auf einem konstanten Niveau. Im Durchschnitt dauerte es 22 Tage, bis eine Entscheidung über einen Antrag vorlag, wobei 83 Prozent der entschiedenen Anträge vollständig oder teilweise bewilligt wurden. Darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) im Zusammenhang mit dem vierten Teilhabeverfahrensbericht hin, der im Dezember 2022 für das Jahr 2021 veröffentlicht wurde.



„Etwa jeder zehnte Rehabilitationsträger musste mindestens einmal Leistungen im eigenen Namen erbringen, für die eigentlich ein beteiligter Rehabilitationsträger zuständig war, und leitete in 2021 ein Erstattungsverfahren ein, um sich die entstandenen Kosten zurückzahlen zu lassen. Die Anzahl dieser Erstattungsverfahren liegt im Vergleich zum Vorjahr um rund acht Prozent höher (2020: 2.150 Erstattungsverfahren; 2021: 2.328 Erstattungsverfahren). Anders verhält es sich bei Widersprüchen: Die Anzahl der entschiedenen Widersprüche ist im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Drittel niedriger (2020: 170.553 entschiedene Widersprüche; 2021: 115.313 entschiedene Widersprüche). Die Hälfte aller Widersprüche wurde zugunsten eines bzw. einer Leistungsberechtigten entschieden“, heißt es vonseiten der BAR.

Diese und weitere Ergebnisse sind im Teilhabeverfahrensbericht 2022 unter https://283764.seu2.cleverreach.com/c/78870546/c81781501751-rnpcdz zu finden, dem inzwischen vierten Bericht, den die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) zum 30. Dezember 2022 veröffentlicht hat. Dem Bericht liegen die Daten aus dem Jahr 2021 zugrunde.

Link zu allen bisher erschienenen Teilhabeverfahrensberichten