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NITSA fordert Aufhebung der Einkommens- und Vermögensanrechnung

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Foto: NITSA e. V.

Karlsruhe (kobinet) Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) vermisst im Entwurf des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts der Bundesregierung einen entscheidenden Baustein zur Herstellung von Gleichberechtigung von behinderten Arbeitnehmer*innen und ihren Kolleg*innen. "Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention fordern wir die Aufhebung der Einkommens- und Vermögensanrechnung für Leistungsempfänger der Eingliederungshilfe", heißt es in der Stellungnahme der Organisation zum Entwurf für das Gesetz, das in den nächsten Monaten im Bundestag beraten wird.

„Menschen mit Behinderung mit einem Bedarf an Leistungen der Eingliederunshilfe müssen heute einen Einkommens- und Vermögensbeitrag zahlen und sind so gegenüber ihren Kolleg*innen deutlich schlechter gestellt. Dies widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention und hat negative Auswirkungen auf die Motivation und Karrieregestaltung dieser Personen. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde ein großer Schritt hin zur Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung unternommen. Unser Eindruck aus den bereits veröffentlichten Ergebnissen aus der begleitenden Studie ist: Es gibt Verbesserungen für viele Menschen mit Behinderung. Die Einnahmen aus der Einkommensanrechnung sind sehr stark gesunken. Die neuen Regelungen sind für einige Personen, insbesondere Personen mit hohem Unterstützungsbedarf, genauso schlecht bzw. sogar noch schlechter als die alten Regelungen. Dadurch sind die finanziellen Aussichten für Menschen, die trotz hohem Hilfebedarf hochmotiviert einen Ausbildungs- oder Studienabschluss machen und in ihr Berufsleben starten wollen, demotivierend und entmutigend. Die erwartete Flut der Neuanträge scheint trotz deutlich verbesserter Anrechnung ausgeblieben zu sein. Deshalb muss nun auch der (kleine) verbliebene Teil der Anrechnung fallen“, heißt es in der Stellungnahme von NITSA.

Link zur NITSA Stellungnahme