
Foto: Kooperation Behinderter im Internet e.V./Tom Kallmeyer (Creative Commons BY-SA 4.0)
Berlin (kobinet) Einen Tag nach der Bundestagswahl hat das Bundessozialministerium die Ergebnisse der Evaluationen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) veröffentlicht: den Abschlussbericht der Wirkungsprognose und den Abschlussbericht der Finanzuntersuchung. Das BTHG ist vor acht Jahren in Kraft getreten, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken – und es war mit hohen Erwartungen verbunden. Dennoch wird das BTHG bis heute nur halbherzig umgesetzt, kritisieren die Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Die Umsetzung wurde über fünf Jahre mit umfassenden Untersuchungen begleitet. Dabei zeige sich, dass die Leistungen nicht immer bei den Menschen mit Behinderung ankommen. Dies stehe nicht im Verhältnis zu den personellen Ressourcen, die bei Leistungsträgern und Leistungserbringern eingesetzt werden. Hier bestünden Einsparpotentiale, die gebraucht werden, um die Ziele des BTHG zu erreichen, heißt es von den Fachverbänden.








































