Menu Close

Versorgung mit außerklinischem Intensivpflegebedarf zum 1. Juli gefährdet

Symbol Ausrufezeichen

Berlin (kobinet) Mit ihrem am 29. Mai 2024 veröffentlichten Brandbrief machen Patientenvertreter:innen auf Probleme bei der Umsetzung der Rahmenempfehlungen und der Vereinbarung der Versorgungsverträge aufmerksam und fordern den Gesetzgeber zu Nachbesserungen auf. Sie sehen die Versorgung von Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege zum 1. Juli 2024 gefährdet. Die kobinet-nachrichten veröffentlichen im Folgenden den Brandbrief:



Sehr geehrter Herr Minister Prof. Dr. Lauterbach,

Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) ist mit dem Inkrafttreten der Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB V am 1. Juli 2023 in die letzte Phase der Umsetzung eingetreten. In der letzten Phase müssen die Landesverbände der Krankenkassen/Ersatzkassen und die zuverlässigen Leistungserbringer gemäß § 132l Abs. 5 SGB V gemeinsam neue einheitliche Verträge über die Versorgung von Betroffenen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege, einschließlich deren Vergütung und Abrechnung, bis zum 30.Juni 2024 schließen.

Nach den bisherigen besorgniserregenden Rückmeldungen der Betroffenen und den Erkenntnissen des Bundesamtes für Soziale Sicherung (https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/service/rundschreiben/detail/default-4db37d03004d868e6923ebe0466822f1/) kommen die Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse nach § 132l Abs. 5 SGB V nur schleppend zustande.

Für bestehende Verträge hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung vorgesehen, wonach Verträge nach § 132a Abs. 4 SGB V so lange fortgelten, bis sie durch Verträge nach § 132l Abs. 5 Satz 1 SGB V abgelöst werden, längstens jedoch für zwölf Monate nach Vereinbarung der vorgenannten Rahmenempfehlungen, also bis zum 30. Juni 2024 (vgl. § 132l Abs. 5 Satz 6 SGB V).

Um Versorgungsabbrüche bei der lebenserhaltenden Leistung für diese vulnerablen Patient*innen zu verhindern, bedarf es einer Verlängerung der in § 132l Absatz 5 Satz 6 SGB V vorgesehenen Übergangsfrist von 12 auf 30 Monate um die Versorgung der Betroffenen über Alt-Verträge gemäß § 132a Abs. 4 SGB V bis zum Abschluss von § 132l SGB V Verträgen sicherzustellen und den Vertragspartnern zielführende Verhandlungen und ggf. ein Schiedsverfahren zu ermöglichen.

Für Rückfragen und Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Koritz

Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL

Telefon: 030 / 235 935 198

E-Mail: [email protected]

Katja Kruse

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)

E-Mail: [email protected]

Henriette Cartolano

Intensivkinder Zuhause e.V.

E-Mail: [email protected]

Markus Behrendt

IntensivLeben – Verein für beatmete und intensivpflichtige Kinder und Jugendliche e.V.

E-Mail: [email protected]

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) sucht übrigens für ihr Projekt „Das Recht auf Außerklinische Intensivpflege – Begleitung der Umsetzung aus Betroffenenperspektive“ ab dem 15. Juni 2024 eine Projektassistenz/Sachbearbeitung (m/w/d) in Teilzeit 20 Stunden wöchentlich. Die Stelle ist bis zum 31.12.2026 befristet.

In der Stellenauschreibung der ISL heißt es u.a.:

Aufgaben sind u.a.:

– Assistenz der Projektleitung

– Unterstützung bei der laufenden Projektarbeit

– Mitwirkung bei der Pflege der Projekt-Webseiten/Social Media – Kanäle sowie bei der Erstellung von Veröffentlichungen

– Büromanagement (u.a. Terminkoordinierung, Protokollführung, Telefonservice, E-Mail-Service)

Sie bringen mit:

– Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige relevante Berufserfahrung

– Sicherer Umgang mit MS Office und Zoom

– Sorgfältige Arbeitsweise

– Strukturiertes, eigenständiges Arbeiten mit Teamorientierung

– sehr gute kundenorientierte Kommunikation

– Identifikation mit der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung

Wir bieten:

– Leistungsgerechte Bezahlung

– Vorrangig mobiles Arbeiten und flexible Arbeitszeiten

– Ein diverses Team aus vorrangig Menschen mit Behinderungen

– Menschenrechtsbasierte Arbeit

– Wir fördern den (Wieder-)Einstieg in den Ersten Arbeitsmarkt, deshalb freuen wir uns ausdrücklich über Bewerber*innen aus einer „Werkstatt für behinderte Menschen“ oder mit voller Erwerbsminderung.

Bewerbung: Aussagekräftige Bewerbungen senden Sie bitte als eine Pdf per E-Mail an die Projektleitung: Thomas Koritz unter [email protected] bis zum 10. Juni 2024.