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Ausbau inklusiver Bildungsangebote für behinderte Kinder gefordert

Logo Deutsches Institut für Menschenrechte
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Foto: Logo Institut für Menschenrechte, CC BY-SA 4.0 (https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=61713390)

Berlin (kobinet) Anlässlich der Anhörung vom 30. Mai 2024 im Berliner Abgeordnetenhaus zur Reform des Berliner Schulgesetzes fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte eine stärkere Berücksichtigung der Belange von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen. "Kinder mit Behinderungen haben laut UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf hochwertige Bildung an einer allgemeinen Schule. Der vorbehaltlose Rechtsanspruch auf Zugang zur wohnortnahen allgemeinen Schule muss endlich in das Berliner Schulgesetz aufgenommen werden – und zwar so, dass er nicht durch den Mangel an personellen, sächlichen und organisatorischen Ressourcen eingeschränkt werden kann“, sagt Catharina Hübner, Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.



Der vom Senat vorgelegte Gesetzentwurf enthalte jedoch keinen Vorschlag für eine rechtliche Verankerung. Ohne diese bleibe das im Koalitionsvertrag enthaltene Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention und zu inklusiver Bildung ein bloßes Lippenbekenntnis. „Berlin braucht dringend mehr inklusive Bildungsangebote, damit Kinder mit Behinderungen selbstbestimmt und gemeinsam mit anderen aufwachsen und lernen können“, so Hübner weiter. Dass der Aufbau eines inklusiven Schulsystems möglich sei, zeige der Blick in Bundesländer wie Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Dort sei es gelungen, Förderschulen schrittweise abzubauen und mehr inklusive Angebote an allgemeinen Schulen zu etablieren.

Darüber hinaus kritisiert das Institut, dass der Gesetzentwurf keinen individuellen Anspruch auf „angemessene Vorkehrungen“, also auf die im Einzelfall erforderlichen Unterstützungsleistungen, vorsieht. Solange es noch kein vollständig inklusives Schulsystem gibt, sind individuelle Unterstützungsleistungen der Schlüssel, um Kindern mit Behinderungen den Zugang zur allgemeinen Schule zu ermöglichen.

In seiner am 30. Mai 2024 veröffentlichten Stellungnahme formuliert das Institut zudem grundlegende Bedenken zu Schulausschlüssen und zusätzlichen rechtlichen Zugangshürden zum Gymnasium.

Link zu weiteren Informationen:

Deutsches Institut für Menschenrechte (2024): Stellungnahme zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (SchulG) und weiterer Rechtsvorschriften des Senats von Berlin vom 28.05.2024