
Foto: Aktion Mensch
BERLIN (kobinet) Gestern wurde in einer Online-Veranstaltung von Dr. Fiona MacDonald (Open University UK) eine im Auftrag der Aktion Mensch angefertigten Studie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgestellt. Aufgabe der Studie war es, herauszuarbeiten, inwieweit sich die Fortschritte ausgewählter 16 Vertragsstaaten miteinander vergleichen lassen. Auch wenn die Datenlage noch dünn ist, zeichnet sich ab, dass Deutschland in wichtigen Bereichen stärker auf der Bremse steht als andere Länder.
Deutschland hatte sowohl bei einer ersten Staatenprüfung im Jahr 2015 wie auch beim zweiten und dritten zusammengezogenen Prüfverfahren im September 2023 sowohl Lob als auch sehr deutliche Kritik wie auch Empfehlungen und Forderungen dazu erhalten, wie diese UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland besser umgesetzt werden soll.
Die Inhalt der Abschließenden Bemerkungen zu den Erstberichten der 16 Vertragsstaaten wiesen bei der Auswertung erhebliche Unterschiede auf. Dazu gehörte auch, dass der Ausschuss zu einigen Artikeln in einigen Ländern seltener Bemerkungen gemacht hatte. Aufgrund dieser Schwankungen in der Anzahl der Artikel, zu denen Bemerkungen gemacht wurden, ergibt sich eine breite Streuung der Gesamtbewertung.
Unübersehbar ist aber, so machte die Autorin der Studie deutlich, dass Deutschland vor allem beim Schwerpunkt „Bildung“ (Artikel 24) sowie auch zu den Themen „Wohnen und Familie“ sowie „Gesundheit“ nicht zu jenen Staaten gehört, die auf ausreichende Resultate bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verweisen können. Insgesamt, so zeigte Dr. Mac Donald auf, liegen die Ergebnisse der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in 14 Artikeln der Konvention in Deutschland unter dem Durchschnitt der von den untersuchten Staaten erreichten Resultaten. Bei den Artikeln 24 (Bildung), 25 (Gesundheit).26 (Habilitation und Rehabilitation und 30 (Teilhabe am kulturellen Leben) ist nach dieser Studie der Abstand zum Durchschnitt am deutlichsten.
Während der sich an die Präsentation anschließende Aussprache wurde vor allem Unverständnis und auch Unzufriedenheit darüber geäußert, dass bisher von Deutschland keine besseren Ergebnisse bei der Umsetzung dieser Konvention erreicht wurden. Deutlich wurde zudem, dass es im Bezug auf die Verwirklichung dieser Konvention in Europa kein „Musterland“ gibt, deren Arbeit man einfach kopieren könne, es jedoch viele Beispiele und Möglichkeiten gibt, diese Ansprüche des Menschenrechtes auch in Deutschland den beschlossenen Forderungen gemäß umzusetzen.
In der Aussprache hatten die Erfahrungen der Gesprächspartner viel Beifall gefunden. So stimmten sehr viele Ottmar Miles-Paul zu, der festgestellt hatte: „Wir denken fast nur in Institutionen, kümmern uns um deren Finanzierung und personelle Untersetzung, wir müssen mehr an die Menschen denken, darüber nachdenken, wie die fühlen sich und vor allem mehr Kontakt zu den „Behinderten“ schaffen.“
Ebenfalls wurde der EU-Abgeordneten Katrin Langensiepen in ihrer Forderung zugestimmt, vor allem mit den Personen zu reden, die praktisch Inklusion machen wollen und diese in Entscheidungspositionen zu wählen.
Weitere Einzelheiten zu der Studie „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, ihr Text sowie weitere Informationen zur Präsentation können auf dieser Internetseite nachgelesen werden.




