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Düsseldorf/Berlin (kobinet) Das Bundeskabinett hat gestern das „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz) verabschiedet, das in Zukunft eine strukturelle Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung von den Krankenkassen vorsieht. Für den Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen ist dies zumindest ein erster Beitrag, um das Vertrauen der Betroffenen in die Arbeit der MDK zu stärken.











































