
Foto: Rolf Allerdissen
LEIPZIG (kobinet) Seit dem 15. November 1994 lautet der Satz zwei im Absatz drei des Artikels drei des Grundgesetzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Aus diesem Anlass hat sich die „Reisegruppe Niemand“ gebildet. Sie will zu diesem Jubiläum unterwegs sein und einmal selbst erleben, wie weit diese Worte des Grundgesetzes Wirklichkeit geworden sind. Die Reisegruppe Niemand versteht sich als „Die Niemand“, welche in diesem Satz des Grundgesetzes genannt werden.











































