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BERLIN (kobinet) Mit der Einführung des neuen „Bürgergeldes“ soll auch in der Grundsicherung bei dauerhaft voller Erwerbsminderung, das Schonvermögen erhöht werden. Allerdings soll es bei Empfängern von Leistungen nach SGB XII im Gegensatz zu Arbeitsuchenden lediglich auf 10.000 Euro angehoben werden. Dies hält der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland für zu wenig.







































