Bonn (kobinet) "Einschränkung, Behinderung, Handicap – es gibt viele verschiedene Begriffe, bei denen man schnell den Überblick verlieren kann. Wir erklären dir, wie 'Behinderung' eigentlich definiert wird und welche Arten von Behinderung es gibt", so heißt es im aktuellen Newsletter der Aktion Mensch als Hinweis auf einen entsprechenden Beitrag auf der Aktion Mensch Seite.
„Was eine Behinderung ist, ist im Gesetz klar geregelt. Im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist definiert, wer als Mensch mit Behinderung gilt: Eine Person, die etwas gar nicht oder schlechter kann als die meisten anderen Menschen in ihrem Alter, zählt als Mensch mit Behinderung. Sofern die Behinderung länger als sechs Monate anhält. Wörtlich lautet die gesetzliche Begriffsbestimmung: ‚Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung (…) liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. (…)“ (SGB IX, §2, Abs. 1)“, heißt es im Beitrag der Aktion Mensch.