
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Greifswald (kobinet) Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat in einem Urteil von Januar 2023 entschieden, dass kein sozialwidriges Verhalten vorliegt, wenn der Betroffene zwar eine zumutbare Arbeit nicht aufnimmt, er dabei aber vom Jobcenter „allein gelassen“ und ihm die dafür erforderliche Hilfe nicht geleistet wird. Über diese Entscheidung berichtet Henry Spradau in folgendem Bericht für die kobinet-nachrichten.









































