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Übersetzung in Leichte Sprache ab sofort für bayerische Landesbehörden möglich

Portraitfoto der Ministerin, junge Frau mit blondem haar
Ulrike Scharf, Staatsministerin im Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Foto: StMAS/Tina Nötel

München (kobinet) Am 16. Mai tagte der Kabinettsausschuss "Bayern barrierefrei“. Im Fokus der Sitzung stand die Leichte Sprache, die immer mehr an Bedeutung gewinnt. Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf betonte in diesem Zusammenhang: "Barrierefreie Kommunikation muss selbstverständlich sein. In Deutschland können mehr als sechs Millionen Menschen nicht oder nur unzureichend lesen. Wir lassen sie nicht alleine. Ab sofort können alle Behörden des Freistaats Texte unkompliziert in Leichte Sprache übersetzen lassen. Menschen mit Leseeinschränkung können dadurch teilhaben und mitbestimmen. Das ist gelebte Inklusion.“

Der Bedarf an Leichter Sprache werde immer größer – auch im Zusammenhang mit der oftmals komplizierten Amtssprache. Deswegen komme die Leichte Sprache allen Bürgerinnen und Bürgern zugute. Nun könnten im Freistaat alle Landesbehörden und deren nachgeordnete Behörden Texte unkompliziert in Leichte Sprache oder in Gebärdensprache übersetzen lassen. Damit sei die Voraussetzung dafür geschaffen, dass künftig immer mehr Texte barrierefrei zur Verfügung stehen. So sehe es auch die seit Jahresbeginn verschärfte Gesetzgebung vor, heißt es vonseiten der bayerischen Sozialministerin.

„Ein weiterer bedeutender Schritt: Die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer ist um eine Kooperationspartnerin für die barrierefreie Kommunikation erweitert worden – und setzt damit ihren Ausbau zu einer landesweiten Fachstelle fort. In enger Zusammenarbeit mit der Stiftung Pfennigparade und der neuen Partnerin CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH berät die Beratungsstelle zu allen Lebensbereichen rund um das Thema Barrierefreiheit“, betonte Ulrike Scharf.

Weitere Informationen gibt’s hier: www.barrierefrei.bayern.de.