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Mitunter Bullshit: Die Allzweckempfehlung Beratung

sitzt auf einer Bank am Wald
Hans-Willi Weis
Foto: Hans-Willi Weis

Berlin (kobinet) Beratung, dies steht außer Frage, ist wichtig für Behinderte und die Betroffenen möchten die Beratungsangebote, die es heute gibt, selbstverständlich nicht missen. Und es ist richtig, dass BehindertenvertreterInnen es monieren und Protest erheben, wenn Mittel für Beratungszwecke gekürzt oder gar gestrichen werden, wie unlängst bei der Beratung in Sachen Gebärdensprache für Gehörlose und Taubstumme.

Doch gibt es da ein Problem. Als Betroffener sehe ich mich in punkto Beratung nicht erst seit kurzem mit einem Phänomen konfrontiert, das ich einmal etwas provokativ mit dem Label „Beratungsbullshit“ versehen möchte. Es tritt dort in Erscheinung, wo dir Beratung, kaum dass du dein Problem mit ein paar Sätzen dargelegt hast, gleichsam reflexhaft als Allzweckempfehlung angeraten wird. Natürlich stets mit der besten Absicht. Und da diejenigen, die einem dies wärmstens empfehlen, dabei nicht selten ihrerseits bereits in der Funktion oder Eigenschaft eines Beratungsdienstleisters sprechen und agieren, nimmt die Sache nun unter Umständen kuriose Züge an.

Weil sich nämlich beim Befolgen ihres Rates, mich doch an die und die Beratungsstelle zu wenden, „die helfen ihnen gerne weiter“, oft genug herausstellt, dass diese dich wiederum an die nächste Beratungsadresse verweisen. Und so geht das dann fort, bis einen die fünfte oder sechste Adresse wieder an die erste verweist, dorthin zurück komplementiert, von wo man sozusagen losgelaufen ist und der Kreis sich geschlossen hat. – Ohne dass ich bei der Lösung meines Problems auch nur einen Schritt weitergekommen wäre. Eines Problems, das im Fall von behinderten Menschen in der Regel auch gar nicht durch noch so gut gemeinte Ratschläge aus der Welt zu schaffen ist, sondern einzig durch eine Form der tätigen Unterstützung, des Beistands im wörtlichen Sinne, der praktischen Abhilfe oder Problemlösung.

Und spätestens an diesem Punkt wird deutlich, wie diese Art von Beratung, zurückhaltend formuliert, auf Problemverschiebung hinausläuft, auf eine Ersatzhandlung, böse gesagt auf Beratungsbullshit. Als Betroffener fühlt man sich mit seinem Anliegen nicht ernst genommen, im Endeffekt verschaukelt.

In dieses für das Phänomen Beratungsbullshit typische Karussell habe ich im Laufe meiner Behindertenkarriere mehr als einmal einsteigen dürfen und nach der sinnlos vollführten Fahrt im Kreis herum entsprechend frustriert wieder aussteigen müssen. An Zufall oder Einzelfall mag ich daher inzwischen nicht mehr recht glauben. Und hege den Verdacht, dahinter steckt System, gemäß dem Prinzip „und ist es auch unsinnig, so hat es doch Methode“. Jedenfalls von Seiten derjenigen, die in gesellschaftlich und politisch einflussreicher oder maßgeblicher Funktion wesentlich mit verantwortlich sind für die Einrichtung und Aufrechterhaltung solch sinnloser Sozialkreisläufe. Bevor ich jedoch mit meiner „Verschwörungstheorie“ herausrücke, heißt es hier erst einmal Butter zu den Fischen. Und zwar, indem ich meine jüngste Erfahrung mit einem mir verpassten Beratungstrostpflaster kurz dokumentiere.

Eine vermutlich exemplarische Falldokumentation

Der Bielefelder Soziologe Wilhelm Heitmeyer ist bekannt für seine empirische Forschung zu „gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“. Seine diesbezüglichen Publikationen wie auch sein Engagement für die Belange der Betroffenen hat ihn zum gefragten Experten in der medialen Öffentlichkeit gemacht. Ihm schrieb ich die folgende Mail.

Sehr geehrter Prof. Heitmeyer, für Ihren Forschungs- und Publikationsschwerpunkt „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ könnte meine Fallgeschichte von Interesse sein. Behinderte als Opfer menschenfeindlicher Gewalt, davon wird gelegentlich berichtet. Dass die Betroffenen Gelegenheit erhalten, selber über ihre Gewalterfahrung öffentlich zu sprechen ist dagegen die Ausnahme bzw. nicht einmal das. Vergebens bemühe ich mich seit Jahren als Betroffener, meine Erfahrung öffentlich zu machen, z.B. durch den an die Lokalpresse adressierten Text Es geschieht am helllichten Tag. Darin schildere ich, wie die am Wohnort gegen mich und meine Blindenbegleiterin gerichtete Gewalt unsere soziale Existenz vernichtet hat.

Weder Behörden noch die Zivilgesellschaft vor Ort schützen uns vor den sadistischen Attacken eines Nachbarn, sie haben der fortgesetzten Entwürdigung des Erblindeten und seiner Begleiterin bis heute nicht Einhalt geboten. Ja, es scheint sie nicht einmal zu interessieren, unser Schicksal ist Ihnen gleichgültig, allein unser Problem.

Laut aktuellem Antidiskriminierungsbericht folgt nach rassistischer Diskriminierung gleich an zweiter Stelle die Diskriminierung von Behinderten oder chronisch Kranken. Könnte es sein, dass sich in der bisherigen Vergeblichkeit aller meiner Bemühungen, unsere Leidensgeschichte öffentlich zu machen, die täglich vor unserer Haustür erfahrene Erniedrigung in Form einer stillschweigenden Behindertendiskriminierung in Gesellschaft und Medien lediglich fortsetzt?

Bei rassistischen, antisemitischen oder sexistischen Angriffen und Anfeindungen von vergleichbarer Heftigkeit und Folgenschwere für die Betroffenen wäre es gar nicht vorstellbar, dass es nicht zu einem Aufschrei der Entrüstung und einer Welle der Solidarisierung mit den Opfern käme. Anders offenbar im Fall von Behinderten und ihren Angehörigen. Und nachdem das Geschehen ungehindert seinen Lauf genommen hat und die für das Leben der Betroffenen zerstörerischen Konsequenzen nicht mehr aus der Welt zu schaffen sind, wird ihnen noch die symbolische Wiedergutmachung verweigert, die hinter dem Wunsch steht, ihre Geschichte veröffentlicht zu sehen. Sehen Sie ihrerseits eine Möglichkeit von Rat und Hilfe?

Herr Heitmeyer antwortete mir umgehend. Er drückt zunächst seine Betroffenheit aus, insbesondere dass „die Zivilgesellschaft vor Ort nicht schützend eingreift“. Leider habe er keinen „Zugang zu Printmedien, so dass man sicher sein könne, dass ein Buch auch gedruckt wird“. Ob ich einverstanden wäre, dass er mein Anliegen mit einem begleitenden Wort an Ferda Ataman von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes weiterleite.

Ich danke ihm für seine menschlich anteilnehmende Reaktion und dass ich sein Angebot, mein Anliegen an die Bundesstelle weiterzuleiten, gerne annehme. – Von dort erhalte ich denn auch nach wenigen Tagen eine Antwort.

Sehr geehrter Herr Dr. Weis, schreibt Sachbearbeiter Herr X, über Prof. Dr. Wilhelm Heitmeyer erreichte uns Ihr Schreiben. Herr Professor Heitmeyer bat uns, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Wir bedauern sehr, Ihre erschütternden Berichte über alltäglich erlebte Diskriminierung lesen zu müssen. Was die Veröffentlichung Ihrer Erlebnisse betrifft, können wir selbst als Antidiskrimierungsstelle des Bundes damit leider nicht behilflich sein. Wir veröffentlichen lediglich in loser Folge anonymisierte Fälle aus unserer aktuellen Beratungsarbeit, z.B. auf unserer Website oder in unserem Newsletter. Wir können Ihnen zur Frage der Veröffentlichung Ihrer Erlebnisse nur empfehlen, sich zum Beispiel mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband in Verbindung zu setzen, um zu eruieren, inwieweit Ihre Erfahrungen veröffentlicht und thematisiert werden können. Außerdem können wir Ihnen die Onlineplattform kobinet empfehlen. Grundsätzlich fließen in unsere Arbeit die Beratungsanfragen von Bürgerinnen und Bürgern ein, die sich an uns mit einem konkreten Hilfeersuchen wenden. Daher können wir Sie nur ermutigen und auffordern, uns konkrete und aktuelle Diskriminierungserfahrungen zu schildern, so dass unsere Beraterinnen und Berater Sie informieren können, inwieweit man nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz dagegen juristisch vorgehen kann. Unsere Beraterinnen und Berater vermitteln Sie dann auch an weitere Beratungsstellen in Ihrer Nähe oder leiten Ihren Fall an den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung. Mit freundlichen Grüßen.

Sehr geehrter Herr X, Ihre Antwort habe ich mir gründlich durch den Kopf gehen lassen und mir Zeit genommen, noch etwas weiter zur Diskriminierungsfrage mit Blick auf die Behinderten-Community zu sondieren. In eklatantem Gegensatz zur öffentlichen und medialen Präsenz der von rassistischer Diskriminierung Betroffenen kommen die Behinderten mit ihrem Diskriminierungsproblem in der Öffentlichkeit kaum vor. Diesbezüglich liegt also in der gesellschaftlichen Wahrnehmung und in der Berichterstattung der Medienöffentlichkeit etwas grundsätzlich im Argen. Vor dem Hintergrund, dass Behinderte von Gesellschaft und Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden, in der Regel unter sich bleiben, läuft ihr Rat, mich mit dem Anliegen einer Veröffentlichung meiner Diskriminierungserfahrung doch an ein internes Medium der Behindertencommunity zu wenden, auf ein weiter unter sich bleiben der Behinderten hinaus, auf eine Fortsetzung des öffentlich-medialen Diskriminierungstatbestandes. Wenn ich mir diese kritische Formulierung erlauben darf.

Sie schreiben, dass Sie „für eine Veröffentlichung“ meiner „erschütternden Berichte über alltäglich erlebte Diskriminierung“ ihrerseits „als Antidiskriminierungsstelle“ nicht behilflich sein können. Periodisch veröffentliche die Stelle lediglich anonymisierte Fallbeispiele mit Rechts- und Beratungshinweisen. Bei der Frage, ob und wie meinem Anliegen einer Veröffentlichung seitens ihrer Stelle Nachdruck verliehen werden könnte, treibt mich folgender Gedanke um: Ihre Leiterin, Frau Ataman, kommt selber aus der Publizistik und verfügt über Kontakte und Verbindungen dorthin, wie ich sie selber nicht habe. Wäre es ihr da nicht möglich, meine analytisch reflektierten Aufzeichnungen der Erfahrungen von diskriminierender Gewalt mit einem freundlichen Begleitwort an die eine oder andere publizistische Adresse weiterzuleiten? Er wäre dann natürlich Sache des dortigen journalistischen oder verlegerischen Teams, die Möglichkeit einer Publikation zu prüfen, mit mir Rücksprache zu nehmen etc. Auf der Seite der Antidiskriminierungungsstelle wird schließlich deren Aufgabe auch dahingehend definiert, das gesellschaftliche Bewusstsein für Diskriminierung „in der Öffentlichkeit“ zu befördern.

Fazit der Beratung seitens der Antidiskriminierungsstelle und meine Hypothese zum Beratungskarussell

Was ich Herrn X von der Beratungsstelle darüber hinaus noch hätte mitteilen können hinsichtlich seines Hinweises auf weitere Beratungsmöglichkeiten (z. B. eine Beratung durch den Bundes-beauftragten für Behinderte Herrn Dusel): Dass ich und meine Alltagsbegleiterin uns in der eigenen Fallgeschichte – der Zerstörung unserer sozialen Existenz und wie wir dies psychisch und auch physisch überleben – quasi „ausberaten“ fühlen (analog zu „austherapiert“). Wir bräuchten keine weiteren Ratschläge, sondern tätige Unterstützung, praktische Hilfe, Beistand und Solidarität nicht lediglich verbaler Art. – Und da Betroffenen, sobald es sich um gravierende Diskriminierungsfälle handelt, stets sogleich der juristische Weg nahegelegt wird, hätte ich überdies hinzufügen können: Ein in unserer Causa nicht zielführender Weg, so die Einschätzung kompetenter Beratungsinstanzen (z.B. Weisser Ring e. V.).

Soviel zu der abschließenden Empfehlung von Herrn X, „wir können sie nur ermutigen und auffordern, uns konkrete und aktuelle Diskriminierungserfahrungen zu schildern, so dass unsere Beraterinnen und Berater Sie informieren können, in wieweit man nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz dagegen juristisch vorgehen kann“. – Auf meine obige Antwortmail an ihn hat sich Herr X nicht wieder bei mir gemeldet. Was darf ich, der Beratungsklient daraus schließen, Beratung erfolgreich, Klient erledigt?

Jetzt aber endlich die angekündigte Hypothese zur Erfahrungstatsache sinnlose Fahrten im Beratungskarussell: Fürchten, bei ihrem Anliegen oder in ihrer Not seitens der Beratungseinrichtung de facto mit Beratungsbullshit bedient oder bedacht zu werden, müssen alle, die ihrer Sache nicht den erforderlichen Nachdruck verleihen können. Weil es ihnen dazu an Ansehen, Beziehungen und auch an Einkommen mangelt. Was für die Mehrzahl der behinderter Menschen zutreffen dürfte. Und wodurch es sich die politischen Entscheidungsträger und die einflussreichen gesellschaftlichen Eliten in Verwaltung und Medien leisten können, wo Schutzmaßnahmen und Unterstützungsmittel einerseits und gesellschaftliche Zugangs- und Teilhabemöglichkeiten andererseits begrenzt und umkämpft sind, sie mit Beratungsbullshit abzuspeisen. Mit Beratung als Ersatzhandlung und Lückenfüller für nicht erfüllte Anliegen und ungelöste Probleme und Nöte.

Die in unserer individualisierten Wettbewerbsgesellschaft nicht über das erforderliche soziale, kulturelle und auch ökonomische Kapital verfügen, um selbständig für die Erfüllung ihrer Bedürfnisse oder ihres Bedarfs (z.B. als Behinderte) zu sorgen und autonom für ihre Interessen zu kämpfen und diese durchzusetzen, müssen sehen, wo sie bleiben. Ihre Anliegen, Probleme und Nöte werden allenfalls verwaltet, auf die lange Bank geschoben, verschleppt. Was von den Regierenden und den Eliten vielleicht so nicht unbedingt gewollt ist, aber von ihnen doch billigend hin-genommen wird. – Sprechen von diesem Missstand Betroffene die Misere an, so müssen sie damit rechnen, dass die Kommunikation mit ihnen abgebrochen wird, also auch an dieser Stelle die weitere Teilnahme und eine Teilhabe verweigert wird.

Wilhelm Heitmeyer, der meine Anfrage bei der Antidiskriminierungsstelle (wie oben dokumentiert) so freundlich unterstützt hat, prägte den Ausdruck Deutsche Zustände (dies der Titel einer von ihm in den 2010er Jahren herausgegebenen Buchreihe). Nachdem bei der Antididskriminierungsstelle mein Ersuchen nach Unterstützung bei der Publikation meiner Aufzeichnungen einer Gewalterfahrung in einem von der allgemeinen Öffentlichkeit rezipierten Medium (und also nicht nur als interne Mitteilung in einem Informationsdienst der Behindertencommunity) im Sande verlaufen ist, habe ich Herrn Heitmeyer nochmals für seine Befürwortung meines Anliegens gedankt und schließe meine Mail an ihn mit einer Einschätzung, die jetzt auch die vorangegangenen Überlegungen abschließen soll. Deutsche Zustände wäre sicher der kürzeste und prägnanteste Titel für meine mittlerweile zu einem Doppelmanuskript angewachsene Fallgeschichte einer „Behinderten- und Angehörigenschändung“, die in vielerlei Hinsicht exemplarisch für andere Behindertenschicksale stehen dürfte. Vielleicht gehört es zu diesen deutschen Zuständen, dass meine Geschichte womöglich nie das Licht der Öffentlichkeit erblickt, da das darin Geschilderte mit einem Tabu belegt ist, in Anbetracht dessen die wohlfeile Inklusions- und Teilhaberhetorik landauf landab in den Ohren von Betroffenen sich eher wie Hohn anhört.

Ein nicht gerade optimistischer Nachtrag

Gefragt, ob mir denn etwas einfällt, das Betroffenen die Beratungsinflation und den mit ihr einhergehenden Beratungsbullshit ersparen könnte, denke ich: Was uns, meiner Gefährtin und mir, dem Erblindeten, in unserer Bedrängnis geholfen hätte und was wir bis heute vermissen, sind behördliches Urteilsvermögen und Nutzen von Handlungsspielräumen, statt „Dienst nach Vorschrift“, sowie zivilgesellschaftliches Einstehen für die Opfer, statt Wegsehen oder gar Paktieren mit dem Täter.

Eines noch. Was die Nüchternheit der Analyse und meine Ironie im Umgang mit der Beratungsproblematik möglicherweise verdecken: Ich stecke es keineswegs so einfach weg, dass mir der Sachbearbeiter auf meine letzte Mail nicht geantwortet hat. Kein schönes Gefühl, auf meinen Fragen und Einwänden sitzen zu bleiben, erkennen zu müssen, der Beratungskunde ist alles andere als König, er ist kläglich abhängig vom Anbieter, der ihn jederzeit im Regen stehen lassen kann, indem er den Kontakt abbricht bzw. die Kommunikation beendet. Im Gegensatz zu mir mit dem guten Gefühl, das von beratungswegen Mögliche für den Beratungsnehmer getan zu haben.

Ich frage mich zuletzt, ob die zahlreichen Beratungseinrichtungen und Beratungsangebote (von den Beratungsbeauftragten des Bundes bis hinab zu den örtlichen EUTBs.) ihre Arbeitsergebnisse nach deren Effektivität auch einmal evaluieren? Haben sie eine Ahnung davon, wie es nach Beratungsende mit den Klienten und deren Problemen weitergegangen ist? Oder verbuchen sie jede durchgeführte Beratung schlicht auf ihrer institutionellen Habenseite – Beratung korrekt durchgeführt, gesetzlicher Auftrag bzw. Funktion erfüllt?