
Foto: Axel Nordmeier
HAMBURG (kobinet) Im Vorfeld der Abstimmung im Bundesrat über eine stärkere Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes hat auch die Evangelische Stiftung Alsterdorf gefordert, diesem Gesetz zuzustimmen.. Dabei geht es vor allem um die Erhöhung der sogenannten Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keine Menschen mit Behinderung anstellen. Bislang können sie dieser Pflicht entgehen, indem sie die Ausgleichszahlung leisten. Diese Summe soll mit dem neuen Gesetz deutlich erhöht werden.
„Dieses Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung und wir hoffen, dass es heute im Bundesrat verabschiedet wird“, sagt Pastor Uwe Mletzko, Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. „Die bisherige Regelung zur Ausgleichszahlung schert die Unternehmen nicht, wie wir beobachten. So kann das Ziel nicht erreicht werden, dass mehr Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Anstellung finden. Deshalb begrüßen wir eine deutliche Erhöhung der Ausgleichszahlung. Betriebe sollen das Geld sinnvoll in Menschen investieren und sich nicht unnütz freikaufen von der Notwendigkeit, Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz zu ermöglichen. Arbeit ist ein wichtiger Aspekt von gesellschaftlicher Teilhabe und Inklusion.“
Allein eine Erhöhung der Ausgleichszahlung werde jedoch nicht reichen, um mehr Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. „Betriebe haben verschiedene Vorbehalte, wie wir wissen“, sagt Stefani Burmeister, Geschäftsführerin von alsterarbeit. „Sie haben Berührungsängste mit Menschen mit Behinderung und scheuen den bürokratischen Aufwand. Deshalb haben wir verschiedene Beratungsangebote für Betriebe und auch für Menschen mit Behinderung entwickelt, um passgenau zu vermitteln und anschließend auch weiter den Prozess zu begleiten und ansprechbar zu sein bei Fragen oder Unsicherheiten. So gelingt echte Vielfalt am Arbeitsplatz, wie wir bei vielen Menschen sehen.“




