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Forderung mehr Inklusion im Gesundheits- und Pflegesystem

Beratung beim Arzt von tuv_sud

BERLIN (kobinet) Die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat die „Bad Nauheimer Erklärung“ verabschiedet. Darin wird mehr Inklusion im Gesundheits- und Pflegesystem gefordert.



Die Beauftragten von Bund und Ländern halten ein grundlegendes Umdenken im Gesundheits- und Pflegebereich für dringend notwendig. Damit Menschen mit Behinderungen jeden Alters den gleichen Zugang zur Gesundheits- und Pflegeversorgung erhalten, wie Menschen ohne Behinderungen, sollte das gesamte Gesundheitssystem barrierefrei ausgestaltet werden. Darüber hinaus sind spezifische Angebote für die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen vorzuhalten.

Rika Esser, die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, misst der zuverlässigen Gewährleistung von häuslicher Intensivpflege eine besondere Bedeutung zu: „Es bestehen trotz der Nachbesserung der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) große Bedenken, dass durch die enormen Anforderungen an die Verordnung und Genehmigung so hohe Hürden geschaffen werden, dass die betroffenen Menschen die benötigte Pflege zu Hause nicht mehr beantragen können.“ Daher fordern die Beauftragten unter anderem, so Rika Esser weiter, eine ausreichende Zahl qualifizierter Medizinerinnen und Mediziner sicherzustellen sowie unnötige Mehrfachbegutachtungen zu vermeiden, bspw. bei Menschen mit progressiven Erkrankungen.

Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, fügt hinzu, dass er das vordringlichste Problem im Gesundheitsbereich in der fehlenden Barrierefreiheit von Arztpraxen sieht. „Es kann doch nicht sein, dass es immer noch Bundesländer gibt, in denen es nicht eine einzige barrierefreie gynäkologische Praxis gibt. Die medizinische Versorgung gehört zur Basis der Daseinsvorsorge. Dass Menschen mit Behinderungen hier immer noch ausgeschlossen werden, insbesondere wenn es um die ambulante Versorgung geht, ist eines Landes wie der Bundesrepublik Deutschland unwürdig“, so Dusel.