
Foto: bvkm
DÜSSELDORF (kobinet) Anlässlich des heutigen „Internationalen Tags der Pflegenden“, an dem treffenderweise der Bundesrat erstmals über das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) berät, fordert der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), den Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wieder in das Gesetz aufzunehmen. Hierdurch würde sich die Entlastung für pflegende Eltern von Kindern mit Behinderung deutlich verbessern.
„Pflegende Eltern sind oft am Limit“, macht Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm deutlich. „Die über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte erfolgende Pflege von Kindern mit Behinderung stellt eine kräftezehrende Dauerbelastung dar. Die Eltern brauchen deshalb dringend Auszeiten und Erholung von der Pflege, damit sie selbst gesund bleiben und weiterhin gut für sich und ihre Kinder sorgen können.“
Ein Hoffnungsschimmer für pflegende Eltern zeigte sich deshalb zu Beginn des Jahres: Im Referentenentwurf zum PUEG vom 24. Februar war ab 2024 ein Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.386 Euro vorgesehen, der frei und flexibel einsetzbar sein sollte. Damit hätten für die besonders wichtige Entlastungsleistung der Verhinderungspflege künftig 968 Euro mehr im Jahr zur Verfügung gestanden. Im aktuellen Gesetzentwurf zum PUEG ist von diesem Gemeinsamen Jahresbetrag nicht mehr die Rede. Er wurde von der Bundesregierung kurzerhand wieder aus dem Gesetz gestrichen.
„Das ist eine ganz bittere Enttäuschung für mich und alle anderen pflegenden Eltern“, erklärt Beate Bettenhausen, die selbst Mutter eines jungen Mannes mit schwerer Behinderung ist. „Der Gemeinsame Jahresbetrag muss deshalb dringend zurück ins PUEG!“, fordert die Vorsitzende des bvkm und ruft pflegende Eltern dazu auf, sich für dieses Ziel gemeinsam bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages stark zu machen.




