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Berlin (kobinet) „Anwendungsbereich des AGG auf öffentliche Stellen ausweiten: Das AGG gilt lediglich bei Diskriminierung in den Lebensbereichen Beschäftigung sowie Güter und Dienstleistungen. Der Diskriminierungsschutz des AGG greift nicht im Bereich des staatlichen Handelns, in dem aber häufig Diskriminierung stattindet (z.B. in der Verwaltung, im öffentlichen Nahverkehr oder Polizei).“ Mit diesem Tweet weist das Bündnis AGG Reform Jetzt zum 11. Deutschen Diversity Tag, der heute am 23. Mai begangen wird, auf seine erste von elf Forderungen hin, die bei einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berücksichtigt werden müssen.










































