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Berlin (kobinet) Auf seiner konstituierenden Sitzung am 27. März 2023 hat der Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes einen Appell zur ausstehenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an das Bundesministerium der Justiz gerichtet. Mittlerweile hat das Bundesjustizministerium geantwortet. Es sei geplant, die konzeptionellen Vorstellungen des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des AGG im Laufe dieses Jahres zunächst in den Ressortkreis einzubringen. Weiter wird im Schreiben darauf hingewiesen, dass im Anschluss daran ausreichend Zeit für eine intensive Diskussion der Vorschläge verbleibe, wie es auf der Internetseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) heißt.






































