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BERLIN (kobinet) Die Eckpunkte des vorgelegten Papiers zur Kindergrundsicherung sind nach Einschätzung des Paritätischen Gesamtverbandes enttäuschend. Die Angaben zur Höhe des Kindergeldes sind vage. Nennenswerte Leistungsverbesserungen für Kinder, die jetzt in Hartz IV sind, wurden augenscheinlich nicht vorgesehen. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden nicht pauschal ausgezahlt, sondern sollen weiterhin einzeln beantragt werden. Die veranschlagten 2,4 Millarden Euro Mehrkosten gehen wohl eher für Verwaltung drauf.
„Die verbesserten Anrechnungsregelungen für Alleinerziehende, die Grundsicherung beziehen, gleichen die Verschlechterungen unterm Strich nicht aus,“ stellt Ulrich Schneider, der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes dazu fest und fährt fort: „Eine echte Neubemessung des Existenzminimums für Kinder, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, findet nicht statt. Tatsache aber ist: Die Wahrheit liegt im Portemonnaie. Die Regelsätze sind nach Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbandes derzeit um 44 Prozent zu niedrig, um das Existenzminimum sicherzustellen. Sollten arme Kinder am Ende nicht mehr Geld bekommen, bleiben sie arme Kinder. Genau das aber ist zu befürchten“.




