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BERLIN (kobinet) Das Bundesverfassungsgericht hat eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands VdK und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen (Aktenzeichen: 1 BvR 847/23). Die Sozialverbände waren nach Karlsruhe gezogen, um die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnerinnen und Erwerbsminderungsrentnern zu stoppen.









































