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Erwerbsminderungsrentner*innen in Berlin und Brandenburg hart getroffen

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Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) "Erwerbsminderungsrentner*innen in Berlin und Brandenburg sind besonders hart von der Abweisung unserer Beschwerde wegen Benachteiligung bei den Zulagen durch das Bundesverfassungsgericht getroffen“, stellt die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer mit Enttäuschung fest. Dies trifft etwa 260.000 Menschen je zur Hälfte in Berlin und Brandenburg. Mit einem Anteil zwischen 14 und 16 Prozent an den gesamten Regelaltersrenten liegen die Renten wegen Erwerbsminderung in Berlin und Brandenburg mehr als doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt.



VdK und SoVD haben gemeinsam dagegen Beschwerde eingelegt, dass Menschen, die vor 2019 Erwerbsminderungsrente bezogen, erst 2024 die pauschalen Zuschläge erhalten. „Die gesetzlich verfügten Abschläge von 3,6 Prozent pro Jahr bei vorzeitigem Renteneintritt wegen Erwerbsminderung sind durch nichts zu rechtfertigen. Erwerbsminderung ist häufig Folge von hohen Belastungen bei der Arbeit und keinesfalls selbstgewähltes Schicksal der betroffenen Menschen“, so Engelen-Kefer.

Zudem sind die Bedingungen für die amtliche Anerkennung ständig weiter verschärft worden. „Man muss schon mit dem Kopf unter dem Arm kommen, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten“, lautet das Urteil der SoVD-Landesvorsitzenden.

Infolge der hohen Preissteigerungen für Artikel des täglichen Lebensbedarfs, Heizung, Strom und Benzin reichen die nach wie vor niedrigen Erwerbsminde­rungsrenten von im Bundesdurchschnitt 917 Euro (2021) vielfach nicht zum Leben und müssen durch Grundsicherung aufgestockt werden. Dies gilt noch mehr für Berlin und Brandenburg mit geringeren Erwerbsminderungsrenten als im Bundesdurchschnitt. Erwerbsminderung ist daher häufig mit Armut verbunden. „Für uns als SoVD bleibt es auch wesentlicher Teil der Bekämpfung von Armut, die Erwerbsminderungsrenten zu verbessern“, verspricht Engelen-Kefer.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands VdK und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen (Aktenzeichen: 1 BvR 847/23). Die Sozialverbände waren nach Karlsruhe gezogen, um die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern zu stoppen. Denn Personen, deren EM-Rentenbezug zwischen 2001 und 2018 begann, erhalten weniger Rente als Neurentner, die seit 2019 ihre EM-Rente beziehen. Das liegt nach Informationen des VdK daran, dass unterschiedliche Zurechnungszeiten gelten. Wer ab dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente erhält, den behandelt die Rentenversicherung so, als hätte sie oder er bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Das Problem: Von dieser Erhöhung profitieren jene Personen nicht, die vor dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente beantragen mussten. Mehr als 1,8 Millionen Menschen haben deshalb nach Informationen des VdK nichts von dieser Verbesserung.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass diese Stichtagsregelung rechtens ist. In seiner Begründung heißt es, dass der Gesetzgeber „zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte“ Stichtage einführen kann. Dabei räumt das Gericht ein, dass jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt.

Auf öffentlichen Druck von VdK und SoVD hatte der Gesetzgeber bei den sogenannten Bestandsrentnerinnen und -rentnern, deren EM-Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag, in der Zwischenzeit Zuschläge beschlossen. Je nach Rentenbeginn liegen diese Zuschläge bei 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent. Nach Ansicht von VdK und SoVD sind diese jedoch zu niedrig und stellen keine Gleichbehandlung mit Neurentnern her. Die Zuschläge werden außerdem erst zum Juli 2024 eingeführt und damit nach Ansicht von VdK und SoVD viel zu spät.

VdK-Präsidentin Verena Bentele ist enttäuscht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Für alle Menschen, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr arbeiten können und eine Erwerbsminderungsrente erhalten, ist das eine ganz bittere Entscheidung. Auch wenn auf unseren politischen und juristischen Druck überhaupt erst Zuschläge für Bestandsrenten beschlossen wurden, hätten wir uns natürlich mehr gewünscht.“

Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD, erklärt dazu: „Leider haben sich unsere Erwartungen nicht erfüllt und die Ungleichbehandlung besteht fort. Dennoch hat es sich gelohnt, gemeinsam mit dem VdK seit 2020 dieses Musterstreitverfahren durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu führen. Die Nachbesserungen für Bestandsrentner sind ein Teilerfolg.“