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Düsseldorf (kobinet) Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und einen Assistenzhund besitzen, können ab sofort beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes die Anerkennung ihres Vierbeiners beantragen. Die Anerkennung wird befristet ausgestellt und bleibt grundsätzlich gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat, heißt es in einer Presseinformation des Ministeriums.







































