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Berlin (kobinet) „Diskriminierungsformen im AGG erweitern: Das AGG ist unvollständig, denn es erkennt nur 5 Diskriminierungsformen an (un/mittelbare Diskriminierung (sexuelle) Belästigung und Anweisung zur Diskriminierung). Es muss erweitert werden um: Versagung von ‚angemessenen Vorkehrungen‘ und der ‚Barrierefreiheit‘, Schutz vor sexueller Belästigung auch im Zivilrechtsverkehr sowie assoziierte Diskriminierung (z.B. Angehörige der diskriminierten Person).“ Mit diesem Tweet wies das Bündnis AGG Reform Jetzt 2023 auf seine fünfte von insgesamt elf Forderungen hin, die bei einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berücksichtigt werden müssen. Diese Forderung ist im Vorfeld des anstehenden 18. Geburtstags des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 18. August 2024 noch genauso aktuell wie 2023. Denn zwischenzeitlich hat das Bundesjustizministerium nichts getan, um das im Koalitionsvertrag verankerte Versprechen einer Reform des AGG voran zu bringen.






































