
Foto: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe
BERLIN (kobinet) Der Evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten sowie von Betreuerinnen und Betreuern. Besonders positiv wird die Abschaffung der Differenzierung nach der Wohnform bewertet. Gleichzeitig betont der Verband seine Besorgnis über die Auswirkungen des Entwurfs auf das Wunsch- und Wahlrecht mittelloser Betreuten, da hier wesentliche Rechte eingeschränkt werden könnten.








































