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Wien (kobinet) „Das Gericht hält unmissverständlich fest, dass Österreich Schüler*innen mit Behinderungen beim Bildungszugang diskriminiert. Der Bildungsminister muss jetzt handeln und bedarfsgerechte Unterstützung für alle Schüler*innen mit Behinderungen sicherstellen“, fordert Theresa Hammer, Geschäftsführerin und Leitung der Rechtsdurchsetzung des österreichischen Klagsverbands nach einem erfolgreichen Urteil aufgrund einer Verbandsklage, das in Österreich für Schlagzeilen und Freude in der Behindertenbewegung sorgt. Nach einer gescheiterten Schlichtung brachte der Klagsverband einem Bericht des Online-Nachrichtendienste BIZEPS im Juli 2021 eine Verbandsklage gegen die Republik ein. Auf Basis eines Rundschreibens des Bildungsministeriums werden Kinder und Jugendliche mit Behinderungen diskriminiert, wie das Wiener Handelsgericht nun in 1. Instanz feststellte.





































