Mainz (kobinet) Rund 130 Teilnehmende haben sich beim Fachtag "Grenzen überschreiten – Inklusion gestalten“ in Mainz zu Vereinfachungen beim Leistungsbezug von Familien ausgetauscht, in denen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen leben. Darunter waren sowohl Leitungs- als auch Fachkräfte aus rheinland-pfälzischen Jugend- und Sozialämtern, als auch Vertreterinnen und Vertreter der freien Träger der Jugendhilfe und der Behindertenhilfe sowie der Selbsthilfe der behinderten Menschen. Das rheinland-pfälzische Familienministerium hatte gemeinsam mit dem Sozialministerium und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz zu dieser Veranstaltung eingeladen.
„Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe muss es sein, die Teilhabe von allen Kindern – ob mit oder ohne Behinderung – gleichberechtigt zu ermöglichen und die Belastungen für die Familien abzubauen. Mit der konsequenten Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe würden rund 8.000 junge Menschen aus der Zuständigkeit der Eingliederungshilfe in die Jugendhilfe wechseln. Durch die Begleitung und Umsetzung des Reformprozesses im Land wollen wir die Situation für junge Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz maßgeblich verbessern und zu ihrer gleichberechtigten, selbstbestimmten Teilhabe in allen Lebensbereichen von der Geburt bis zum Auszug aus dem Elternhaus beitragen“, teilte die rheinland-pfälzische Familienministerin Katharina Binz mit.
„Inklusion heißt Leben wie alle – mittendrin von Anfang an“, betonte der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer. Besonders wichtig sei dabei der gemeinsame Dialog mit allen Beteiligten. Ein wichtiger Meilenstein für eine gleichberechtigte Teilhabe sei dabei die Übertragung der Zuständigkeit der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher Behinderung auf die kommunale Ebene gewesen.
Durch das am 10. Juni 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes (KJSG) wurden in mehreren Bereichen tiefgreifende gesetzliche Veränderungen festgelegt. Bisher müssen sich Familien mit Kindern mit sogenannter geistiger oder körperlicher Behinderung meist an das Sozialamt wenden, wenn sie Unterstützung, wie zum Beispiel eine Schulbegleitung oder heilpädagogische Angebote in der Kindertagesstätte, benötigen. Ab 2028 sollen sich alle Familien mit ihren Anliegen an die Jugendämter wenden können, um dort „Hilfen aus einer Hand“ zu bekommen, ohne bei mehreren Behörden vorstellig werden zu müssen.