BERLIN (kobinet) Die Bundesregierung hat Initiativen ergriffen, um Bürgern mit Behinderungen einen möglichst barrierefreien Zugang zur Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Das wird in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestätigt. Nach Einschätzung der Regierung ist dieser barrierefreie Zugang zur ambulanten medizinischen Versorgung noch nicht ausreichend gewährleistet.
Aus Sicht der Bundesregierung müsse die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht nur gewährleisten, dass den Versicherten ein hinreichendes Angebot an barrierefreien Arztpraxen zur Verfügung stehe. Sie hätten im Internet auch in geeigneter Weise über die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zur Versorgung zu informieren. Die Informationen zur Barrierefreiheit betreffen den Angaben zufolge unter anderem bauliche Gegebenheiten, Ausstattungsmerkmale der Praxen und Kommunikationsangebote.
Neben den grundsätzlichen Aussagen legt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf diese Anfrage jedoch nicht konkret fest und erklärt auf die Frage, wie sich die Krankheitslast ab dem Jahr 2023 entwickelt und welche Auswirkungen das in den folgenden 15 Jahren auf die Zahl der Menschen mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung nach Einschätzung der Bundesregierung haben wird: „Aufgrund der demographischen Entwicklung ist in den nächsten Jahren mit einer Zunahme der Zahlen von Menschen mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung zu rechnen. Es ist aber nicht möglich, eine belastbare quantitative Einschätzung abzugeben, da hier künftige Weiterentwicklungen in der Prävention und der Therapie mit hineinspielen, die in ihren Auswirkungen kaum vorhersagbar sind.“