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BERLIN (kobinet) Um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Anliegen an die Parlamente heranzutragen zu können, sind Petitionen ein wichtiges Instrument der Demokratie. Seit dem 17. April 2023 ist nun das gemeinsame Petitionsportal des Bundes und der Länder freigeschaltet. Mit diesem Portal gibt es jetzt einen Internetauftritt, der die Petitionsausschüsse gebündelt darstellt und den Bürgern einen einfachen Zugang ermöglicht.
Alle, die von diesem Recht Gebrauch machen wollen, und eine Petition einreichen möchten, haben somit die Gewähr, dass ihre Eingaben sorgfältig geprüft und gegebenenfalls der Regierung, den Fraktionen oder auch dem Europäischen Parlament überwiesen, zur Kenntnis gegeben oder zugeleitet werden.
Ist die angeschriebene Volksvertretung nicht für das vorgebrachte Anliegen zuständig, wird die Eingabe an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Jedem Petenten wird – unabhängig davon, ob seinem Anliegen (ganz oder teilweise) entsprochen werden kann–das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt.
Die neue Petitionsplattform ist unter dieser Adresse aufzurufen: