
Foto: Liga Selbstvertretung
Berlin (kobinet) Die Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist ein Ziel des Entwurfs der Bundesregierung für ein Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Die LIGA Selbstvertretung begrüßt diese Initiative der Bundesregierung durch die hoffentlich sichergestellt wird, dass Werkstätten für behinderte Menschen und andere aussondernde Einrichtungen zukünftig keine Mittel mehr aus der Ausgleichsabgabe bekommen und diese zielgerichtet zur Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt werden.





































