Foto: Bundessozialgericht
Kassel (kobinet) Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil von September 2024 festgestellt, dass alle berechtigten und bedürftigen Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von der Erbringung des Eigenanteils befreit sind. Darauf macht Henry Spradau in seinem heutigen Bericht für die kobinet-nachrichten aufmerksam.





