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Kommunalrechtsänderung in Baden-Württemberg stärkt politische Teilhabe behinderter Menschen

Sharepic von Simone Fischer zur Änderung des Kommunalrechts
Sharepic von Simone Fischer zur Änderung des Kommunalrechts
Foto: Simone Fischer

Stuttgart (kobinet)
In Baden-Württemberg soll mit der Änderung des Kommunalrechts ein weiterer Schritt zur Umsetzung der gleichberechtigten politischen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen gemacht werden: "Mit dem heutigen Beschluss wird nicht nur die digitale Teilnahme an Sitzungen der kommunalen Gremien ermöglicht werden. Schwerbehinderte Menschen sollen künftig auch die Kosten erstattet bekommen, die ihnen aufgrund ihrer Behinderung im Zusammenhang mit der Tätigkeit in kommunalen Gremien entstehen." Darauf hat die Landesbehindertenbeauftragte Simone Fischer mittels eines Facebook-Post vom 17. Dezember 2024 hingewiesen. "Politische Teilhabe ist die Basis unserer Demokratie. Mit der Änderung des Kommunalrechts werden Barrieren abgebaut und Menschen mit Behinderungen können sich künftig einfacher beteiligen", heißt es auf einem von Simone Fischer verbreiteten Sharpic.


„Damit wird eine wesentliche Barriere abgebaut, die bisher viele Menschen mit Schwerbehinderung davon abgehalten hat, sich politisch einzubringen. Diese Änderung stärkt die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen Entscheidungsprozess auf kommunaler Ebene und ist ein wichtiges Zeichen für Demokratie und gleichberechtigte Teilhabe“, betonte Simone Fischer.

Link zum Facebook-Post von Simone Fischer