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Berlin (kobinet) Leitet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Verfahren zur Änderung der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) ein? Anzeichen dafür verdichten sich nach Informationen, auf die die kobinet-nachrichten gestoßen sind. Ziel sei die Einführung eines neuen § 5a, wonach bei Personen, deren Anspruch auf außerklinische Intensivpflege vor dem 1. Juli 2025 begann, keine verpflichtende Potenzialerhebung mehr vor jeder Verordnung erforderlich sein soll. Stattdessen soll ein fakultativer Anspruch auf Potenzialerhebung bestehen bleiben, etwa bei Hinweisen auf ein mögliches Weaning- oder Dekanülierungspotenzial. Trotz der anscheinend geplanten Verbesserungen bleibt die Kritik, dass solche Übergangsregelungen die systemischen Unstimmigkeiten bei der Richtlinie kaschierten.





