STUTTGART (kobinet)
Der Paritätische Wohlfahrts-Verband Baden-Württemberg freut sich.
Die Landes-Regierung gibt neue Hilfs-Gelder.
Das Geld ist für das Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz hilft Menschen mit Behinderung, besser am Leben teilzunehmen.
Es gibt ihnen mehr Unterstützung für Arbeit, Wohnen und Freizeit.
Der Minister-Rat hat das entschieden.
Kranken-Häuser und Kommunen bekommen das Geld.
Eine Kommune ist ein Ort wie eine Stadt oder ein Dorf.
Hier arbeiten Menschen zusammen und kümmern sich um wichtige Dinge wie Straßen, Schulen und Parks.
Das sind 230 Millionen Euro.
Das Geld ist für Leistungen für Menschen mit Behinderung.
Das Land hilft den Kommunen.
Die Kommunen können das Bundes-Teilhabe-Gesetz besser umsetzen.
Menschen mit Behinderung bekommen dann die Hilfe.
Die Menschen brauchen diese Hilfe.
Ulf Hartmann ist Vorstand vom Paritätischen Wohlfahrts-Verband Baden-Württemberg.
Er sagt:
Die Eingliederungs-Hilfe braucht genug Geld.
Der Staat hilft Menschen, die im Alltag Unterstützung brauchen.
Das Geld oder die Hilfe nennt man Eingliederungshilfe.
Nur dann können die Hilfen gut sein.
Die Hilfen müssen professionell sein.
Die Hilfen müssen verlässlich sein.
Die Hilfen müssen bedarfs-gerecht sein.
Das bedeutet: Die Hilfen passen zu den Bedürfnissen der Menschen.
Hartmann sagt auch:
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz muss überall gleich umgesetzt werden.
Dafür braucht man ein kontinuierliches Monitoring.
Das bedeutet: Man muss immer schauen, wie es läuft.
Das Monitoring kann wichtige Erkenntnisse liefern.
Man kann sehen: Wie wirken sich die Angebote aus?
Wie leben Menschen mit Behinderung dadurch?
Können Menschen mit Behinderung gleich-berechtigt teilhaben?

Foto: Gerhard Bartz
STUTTGART (kobinet) Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg begrüßt die zugesagten neuen Mittel der Landesregierung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Nach einem aktuellen Beschluss des Ministerrats erhalten die Krankenhäuser und Kommunen dieses Bundeslandes für die Leistungen für Menschen mit Behinderung mit weiteren 230 Millionen Euro kurzfristig finanzielle Unterstützung. Damit hilft das Land den Kommunen wirksam dabei, das Bundesteilhabegesetz (BTHG) vor Ort konsequent umzusetzen und sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung die Unterstützung bekommen, die sie brauchen
„Die auskömmliche Finanzierung der Eingliederungshilfe ist die Voraussetzung dafür, dass die Hilfen professionell, verlässlich und vor allem bedarfsgerecht erbracht werden können“, betont Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Zur landesweiten konsequenten Umsetzung des BTHG sei ein kontinuierliches landesweites Monitoring erforderlich, so Hartmann weiter. Dieses könne wichtige Erkenntnisse liefern, welche Auswirkungen und Effekte die Angebotsgestaltung auf die Lebenssituation sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung habe.

Foto: Gerhard Bartz
STUTTGART (kobinet) Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg begrüßt die zugesagten neuen Mittel der Landesregierung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Nach einem aktuellen Beschluss des Ministerrats erhalten die Krankenhäuser und Kommunen dieses Bundeslandes für die Leistungen für Menschen mit Behinderung mit weiteren 230 Millionen Euro kurzfristig finanzielle Unterstützung. Damit hilft das Land den Kommunen wirksam dabei, das Bundesteilhabegesetz (BTHG) vor Ort konsequent umzusetzen und sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung die Unterstützung bekommen, die sie brauchen
„Die auskömmliche Finanzierung der Eingliederungshilfe ist die Voraussetzung dafür, dass die Hilfen professionell, verlässlich und vor allem bedarfsgerecht erbracht werden können“, betont Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Zur landesweiten konsequenten Umsetzung des BTHG sei ein kontinuierliches landesweites Monitoring erforderlich, so Hartmann weiter. Dieses könne wichtige Erkenntnisse liefern, welche Auswirkungen und Effekte die Angebotsgestaltung auf die Lebenssituation sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung habe.