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Wohlfahrtsverband begrüßt zugesagte neue Mittel

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Foto: Gerhard Bartz

STUTTGART (kobinet) Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg begrüßt die zugesagten neuen Mittel der Landesregierung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Nach einem aktuellen Beschluss des Ministerrats erhalten die Krankenhäuser und Kommunen dieses Bundeslandes für die Leistungen für Menschen mit Behinderung mit weiteren 230 Millionen Euro kurzfristig finanzielle Unterstützung. Damit hilft das Land den Kommunen wirksam dabei, das Bundesteilhabegesetz (BTHG) vor Ort konsequent umzusetzen und sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung die Unterstützung bekommen, die sie brauchen

„Die auskömmliche Finanzierung der Eingliederungshilfe ist die Voraussetzung dafür, dass die Hilfen professionell, verlässlich und vor allem bedarfsgerecht erbracht werden können“, betont Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Zur landesweiten konsequenten Umsetzung des BTHG sei ein kontinuierliches landesweites Monitoring erforderlich, so Hartmann weiter. Dieses könne wichtige Erkenntnisse liefern, welche Auswirkungen und Effekte die Angebotsgestaltung auf die Lebenssituation sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung habe.