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ZsL Sachsen kritisiert Rückschritt in Sachen Förderung des barrierefreien Wohnens

Person in Rollstuhl mit Schild
Person in Rollstuhl mit Schild "Ihr Beschluss: Streichung des Förderprogramms für barrierefreies Wohnen
Foto: ZsL Sachsen

Dresden (kobinet) Mit großer Sorge hat das Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen (ZsL) die Entscheidung des Freistaates Sachsen zur Kenntnis genommen, das Förderprogramm für barrierefreies Bauen und Wohnen ab dem Jahr 2025 ersatzlos zu streichen. "Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht ein fatales Signal und ein klarer Rückschritt auf dem Weg zu mehr Inklusion, Teilhabe und sozialer Gerechtigkeit. Für viele Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie für ältere Menschen ist barrierefreier Wohnraum keine Frage des Komforts, sondern eine notwendige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden", heißt es u.a. in einer Stellungnahme des ZsL Sachsen zur Streichung der Mittel.

Menschen mit Behinderungen seien deutlich häufiger von Armut betroffen als der Durchschnitt der Bevölkerung. Sie seien überdurchschnittlich oft auf Sozialleistungen angewiesen, könnten auf dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt Fuß fassen oder müssten aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Teilzeit arbeiten. Eine Selbstfinanzierung von barrierefreiem Wohnraum sei daher für viele schlicht unmöglich. „Die Abschaffung des Förderprogramms verschärft diese soziale Schieflage und verhindert die Umsetzung des Menschenrechts auf ein selbstbestimmtes Leben. Barrierefreiheit ist kein Luxus – sie ist Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe und ein menschenwürdiges Wohnen. Die Streichung des Programms steht zudem im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat, und zu den politischen Zielsetzungen auf Landesebene, Inklusion zu stärken. Wir fordern die Sächsische Staatsregierung eindringlich auf, die Entscheidung rückgängig zu machen oder zumindest durch ein gleichwertiges, bedarfsgerechtes Folgeprogramm zu ersetzen. Denn: Selbstbestimmt Leben ist ein Grundrecht“, heißt es in der Stellungnahme des ZsL Sachsen.