Dresden (kobinet)
Das Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen macht sich große Sorgen.
Das ist eine Beratungs-Stelle für Menschen mit Behinderungen.
Die Abkürzung ist: ZsL.
Sachsen hat eine schlechte Entscheidung getroffen.
Sachsen streicht ein wichtiges Förder-Programm.
Das Programm hilft beim barriere-freien Bauen und Wohnen.
Barrierefreiheit: Jeder Mensch soll überall mitmachen können und alles verstehen können.
Wenn es keine Hindernisse gibt, ist etwas barrierefrei.
Ab dem Jahr 2025 gibt es das Programm nicht mehr.
Das ZsL sagt:
Diese Entscheidung ist sehr schlecht.
Das ist ein Rück-schritt.
Wir wollen mehr Inklusion.
Inklusion: Jeder Mensch darf überall mitmachen.
Alle sollen gleich behandelt werden, egal ob mit oder ohne Behinderung.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen können überall mit-machen.
Wir wollen mehr Teil-habe.
Teilhabe: Jeder Mensch soll überall mitmachen können.
Alle sollen bei der Schule, Arbeit oder Freizeit dabei sein dürfen.
Wir wollen mehr soziale Gerechtigkeit.
Für viele Menschen ist barriere-freier Wohn-raum sehr wichtig.
Das gilt für:
- Menschen mit Behinderungen
- Menschen mit chronischen Krankheiten
- ältere Menschen
Barriere-freier Wohn-raum ist kein Luxus.
Barriere-freier Wohn-raum ist notwendig.
Nur so können diese Menschen selbst-bestimmt leben.
Nur so können sie in den eigenen vier Wänden wohnen.
Menschen mit Behinderungen haben oft wenig Geld.
Sie sind öfter arm als andere Menschen.
Sie brauchen oft Sozial-leistungen.
Das sind Hilfen vom Staat.
Sie finden schwerer Arbeit.
Oder sie können nur in Teil-zeit arbeiten.
Das liegt an gesundheitlichen Problemen.
Deshalb können viele Menschen barriere-freien Wohn-raum nicht selbst bezahlen.
Das Förder-Programm war eine wichtige Hilfe.
Das ZsL sagt:
Die Abschaffung des Förder-Programms macht alles noch schlimmer.
Menschen mit Behinderungen haben dann noch weniger Chancen.
Das Menschen-recht auf selbst-bestimmtes Leben wird verhindert.
Barriere-freiheit ist kein Luxus.
Barriere-freiheit ist eine Voraus-setzung.
Nur so können alle Menschen gleich-berechtigt teil-haben.
Nur so können alle Menschen menschen-würdig wohnen.
Die Streichung des Programms ist auch gegen das Gesetz.
Deutschland hat die UN-Behinderten-rechts-konvention unterschrieben.
UNBehindertenrechtskonvention: Menschen mit und ohne Behinderung sollen die gleichen Rechte haben.
Das steht in einem wichtigen Vertrag, den viele Länder unterschrieben haben.
Das ist ein wichtiger Vertrag.
Deutschland muss sich an diesen Vertrag halten.
Auch Sachsen will eigentlich die Inklusion stärken.
Die Streichung des Programms passt nicht dazu.
Das ZsL fordert:
Die Sächsische Staats-regierung soll die Entscheidung rück-gängig machen.
Oder sie soll ein neues Programm machen.
Das neue Programm muss genauso gut sein.
Das neue Programm muss den Bedarf decken.
Selbst-bestimmt Leben ist ein Grund-recht.
Das gilt für alle Menschen.

Foto: ZsL Sachsen
Dresden (kobinet) Mit großer Sorge hat das Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen (ZsL) die Entscheidung des Freistaates Sachsen zur Kenntnis genommen, das Förderprogramm für barrierefreies Bauen und Wohnen ab dem Jahr 2025 ersatzlos zu streichen. "Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht ein fatales Signal und ein klarer Rückschritt auf dem Weg zu mehr Inklusion, Teilhabe und sozialer Gerechtigkeit. Für viele Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie für ältere Menschen ist barrierefreier Wohnraum keine Frage des Komforts, sondern eine notwendige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden", heißt es u.a. in einer Stellungnahme des ZsL Sachsen zur Streichung der Mittel.
Menschen mit Behinderungen seien deutlich häufiger von Armut betroffen als der Durchschnitt der Bevölkerung. Sie seien überdurchschnittlich oft auf Sozialleistungen angewiesen, könnten auf dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt Fuß fassen oder müssten aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Teilzeit arbeiten. Eine Selbstfinanzierung von barrierefreiem Wohnraum sei daher für viele schlicht unmöglich. „Die Abschaffung des Förderprogramms verschärft diese soziale Schieflage und verhindert die Umsetzung des Menschenrechts auf ein selbstbestimmtes Leben. Barrierefreiheit ist kein Luxus – sie ist Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe und ein menschenwürdiges Wohnen. Die Streichung des Programms steht zudem im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat, und zu den politischen Zielsetzungen auf Landesebene, Inklusion zu stärken. Wir fordern die Sächsische Staatsregierung eindringlich auf, die Entscheidung rückgängig zu machen oder zumindest durch ein gleichwertiges, bedarfsgerechtes Folgeprogramm zu ersetzen. Denn: Selbstbestimmt Leben ist ein Grundrecht“, heißt es in der Stellungnahme des ZsL Sachsen.

Foto: ZsL Sachsen
Dresden (kobinet) Mit großer Sorge hat das Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen (ZsL) die Entscheidung des Freistaates Sachsen zur Kenntnis genommen, das Förderprogramm für barrierefreies Bauen und Wohnen ab dem Jahr 2025 ersatzlos zu streichen. "Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht ein fatales Signal und ein klarer Rückschritt auf dem Weg zu mehr Inklusion, Teilhabe und sozialer Gerechtigkeit. Für viele Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie für ältere Menschen ist barrierefreier Wohnraum keine Frage des Komforts, sondern eine notwendige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden", heißt es u.a. in einer Stellungnahme des ZsL Sachsen zur Streichung der Mittel.
Menschen mit Behinderungen seien deutlich häufiger von Armut betroffen als der Durchschnitt der Bevölkerung. Sie seien überdurchschnittlich oft auf Sozialleistungen angewiesen, könnten auf dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt Fuß fassen oder müssten aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Teilzeit arbeiten. Eine Selbstfinanzierung von barrierefreiem Wohnraum sei daher für viele schlicht unmöglich. „Die Abschaffung des Förderprogramms verschärft diese soziale Schieflage und verhindert die Umsetzung des Menschenrechts auf ein selbstbestimmtes Leben. Barrierefreiheit ist kein Luxus – sie ist Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe und ein menschenwürdiges Wohnen. Die Streichung des Programms steht zudem im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat, und zu den politischen Zielsetzungen auf Landesebene, Inklusion zu stärken. Wir fordern die Sächsische Staatsregierung eindringlich auf, die Entscheidung rückgängig zu machen oder zumindest durch ein gleichwertiges, bedarfsgerechtes Folgeprogramm zu ersetzen. Denn: Selbstbestimmt Leben ist ein Grundrecht“, heißt es in der Stellungnahme des ZsL Sachsen.