
Foto: Bundesfachstelle Barrierefreiheit bei der Knappschaft Bahn See
Berlin (kobinet) Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt in Deutschland die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest. Das Gesetz muss bis Juni 2025 umgesetzt werden – ab diesem Zeitpunkt müssen die im BFSG aufgeführten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dazu gehören beispielsweise Smartphones und Smart-TV, Bank- und Fahrkartenautomaten, E-Books sowie Online-Shops. Darauf weist die Bundesfachstelle Barrierefreiheit in ihrem Newsletter hin.








































