
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Wer sich mit den Stellungnahmen zum Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes befasst, in dem es vor allem darum geht, wie die Nichtdiskriminierung behinderter Menschen im Falle einer Triage sichergestellt werden soll, stößt man immer wieder auf die Anmerkung „PDF nicht barrierefrei“. Lediglich vier von den mittlerweile 30 auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit eingestellten Stellungnahmen von Verbänden weisen den Hinweis „PDF barrierefrei“ auf. Eine äusserst geringe Zahl, um sich ausführlich barrierefrei über eine solch lebenswichtige Frage informieren zu können und das in einer Zeit, in der es eine Verpflichtung des Bundes zu barrierefreien Informationen gibt, so die Kritik von behinderten Menschen, die sich mit dem Thema befassen.




































