
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Gemäß einer Fachlichen Weisung der Berliner Sozialsenatorin Katja Kipping vom 23.11.2022 können behinderte Arbeitgeber*innen in Berlin die bei ihnen angestellten Persönlichen Assistent*innen nach Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags der Länder (TV-L) entlohnen. Dies gilt rückwirkend ab dem 01.01.2022. Grundlage hierfür ist eine für diese Form der Assistenz-Erbringung bisher einmalige Tarifeinigung. Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit Persönlicher Assistenz (AAPA) mit.









































