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Mehr Mut für Regelungen zur Inklusion behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt nötig

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Foto: Liga Selbstvertretung

Berlin (kobinet) Nicht zuletzt die scharfe Kritik am System der Werkstätten für behinderte Menschen in der ZDF-Sendung "Die Anstalt“ vom 20. Dezember 2022 hat nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung deutlich gemacht, dass mehr Mut für klare Regelungen zur Inklusion behinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt nötig ist. Über fünf Milliarden Euro an Steuergeldern fließen in ein System, durch das ca. 320.000 behinderte Menschen mit durchschnittlich 220 Euro pro Monat weit unter Mindestlohn und ohne die üblichen Arbeitnehmer*innenrechte beschäftigt werden. Dies kritisiert die LIGA Selbstvertretung. Der nun von der Bundesregierung verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes enthalte zwar einige gute Ansätze, er ändere aber an den aussondernden Strukturen und Benachteiligungen behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt kaum etwas, kritisiert der Sprecher der LIGA Selbstvertretung Ottmar Miles-Paul.

„So wichtig und richtig es ist, dass endlich eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe mit höheren Sätzen für die Betriebe eingeführt wird, die keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. So verwunderlich ist es, dass dabei wieder eine Reihe von Sonderregelungen geschaffen und Verstöße gegen die Beschäftigungspflicht nicht mehr mit einem Bußgeld geahndet werden sollen. So wichtig es ist, dass die Deckelung des Lohnkostenzuschusses für die Förderung im Rahmen eines Budgets für Arbeit aufgehoben wird und damit höhere Zuzahlungen an Arbeitgeber*innen ermöglicht werden. So verwunderlich ist es, dass nach wie vor keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung für die Nutzer*innen des Budgets für Arbeit gezahlt werden sollen. So bleibt denjenigen, die mit dem Budget für Arbeit aus einer Werkstatt eine Anstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden, im Falle einer Beendigung dieser Beschäftigung oftmals kein anderer Weg als zurück in die aussondernden Werkstätten, weil für sie keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung bezahlt wurden“, erklärte Ottmar Miles-Paul.

Diese Beispiele machen nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung das Hin und Her in Sachen inklusiver Arbeitsmarkt deutlich. Vor allem zeigten diese aber, wie weit Deutschland immer noch von einem inklusiven Arbeitsmarkt entfernt ist. Daher hofft der Zusammenschluss der Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen nun auf die Bundestagsabgeordneten, dass diese bei der Verabschiedung des am 21. Dezember 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs mehr Mut zeigen und ernsthafte Reformen für wirklich inklusive Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Menschen verabschieden.

Zur in der ZDF-Sendung „Die Anstalt“ gesendeten Kritik am System der Werkstätten für behinderte Menschen empfiehlt die LIGA Selbstvertretung ein Interview der kobinet-nachrichten mit Dr. Sigrid Arnade, der Vorsitzenden des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrats, unter folgendem Link:

https://kobinet-nachrichten.org/2022/12/27/sigrid-arnade-begeistert-von-der-sendung-die-anstalt/

Link zur Sendung „Die Anstalt“ vom 20. Dezember 2022 in der ZDF-Mediathek:

https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-anstalt-vom-20-dezember-2022-100.html

Die Sendung „Die Anstalt“ wird am 30. Dezember um 19:25 Uhr auf 3sat wiederholt:

https://www.3sat.de/kabarett/die-anstalt/die-anstalt-236.html

Link zu Information und zum Text des Entwurfs der Bundesregierung für ein Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts:

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-foerderung-eines-inklusiven-arbeitsmarktes.html

Lesermeinungen

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Uwe Heineker
29.12.2022 10:11

Ergänzend möchte ich darauf aufmerksam machen, dass auf Seite 25 des zitierten Gesetzentwurfes allen ernstes sogar behauptet wird: „Auch die Werkstätten für behinderte Menschen sind ein Teil des inklusiven Arbeitsmarkts für die Menschen, die auf Grund ihrer Behinderung nicht in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts tätig sein können und sich für die Werkstatt entscheiden.“. Hier zeigt sich wieder einmal deutlich, welches Bild solcher Einrichtungen noch vorherrscht. Hier muss dringend in Richtung ersatzlose Streichung dieses Passus korrigiert werden.