
Dieses Artikelbild ist lizenziert unter Creative Commons BY-SA 4.0 .
Hannover (kobinet) Zum 1. Oktober 2022 ist die Verordnung über bauliche Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWGBauVO) in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die baulichen Anforderungen an Einrichtungen wie Heime für ältere, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen. Sämtliche Neubauten müssen künftig nach den neuen Standards gebaut werden, bereits existierende Einrichtungen müssen grundsätzlich spätestens bis zum 1. Januar 2033 entsprechend der neuen Standards nachgerüstet werden. Unter anderem müssen die Wohnschlafräume von Wohneinheiten für eine Person zukünftig mindestens 14 Quadratmeter Platz bieten, zuvor waren (laut den bisherigen Vorgaben des Bundes in der Heimmindestbauverordnung) 12 Quadratmeter vorgegeben. Zudem muss zukünftig der Zugang zum Internet sichergestellt werden.









































