
Foto: ENIL
Brüssel (kobinet) Das Europäische Netzwerk zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen (ENIL) weist auf die Einführung der neuen Leitlinien der Vereinten Nationen zum Recht behinderter Menschen auf Deinstitutionalisierung hin. „In den neuen Leitlinien wird die Einweisung von Menschen mit Behinderungen in Pflegeheime, psychiatrische Kliniken und andere Einrichtungen als Diskriminierung eingestuft. Infolgedessen kann die Europäische Union die Finanzierung von Institutionen, einschließlich Wohngruppen, nicht mehr damit rechtfertigen, dass sie im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht. Ich fordere die EU auf, dieses Argument zu akzeptieren, wie es der Oberste Gerichtshof der USA schon vor 20 Jahren getan hat.“ Dies teilte Gerard Quinn, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderung, mit.









































