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Greifswald (kobinet) Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hat die Wirksamkeit der Beschäftigungspflicht und der Ausgleichsabgabe für die berufliche Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung untersucht. Die Abgabe haben Unternehmen ab 20 Beschäftigten zu zahlen, wenn sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, eine Mindestanzahl von Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigten. Einem Bericht von Henry Spradau zufolge hat das IAB nun u.a. festgestellt, dass die Abgabe die Beschäftigung grundsätzlich zu fördern geeignet ist.







































