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Greifswald (kobinet) Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hat die Wirksamkeit der Beschäftigungspflicht und der Ausgleichsabgabe für die berufliche Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung untersucht. Die Abgabe haben Unternehmen ab 20 Beschäftigten zu zahlen, wenn sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, eine Mindestanzahl von Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigten. Einem Bericht von Henry Spradau zufolge hat das IAB nun u.a. festgestellt, dass die Abgabe die Beschäftigung grundsätzlich zu fördern geeignet ist.
„Es wurden jedoch auch Nebenwirkungen festgestellt, wie zum Beispiel ein verminderter Beschäftigungsaufbau und ein höherer Anteil an geringfügiger Beschäftigung für Unternehmen, die knapp unterhalb den einschlägigen Schwellenwerten liegen. Außerdem wird festgestellt, dass es weiterer Maßnahmen bedarf, um die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, auch wenn die Regelung über die Ausgleichsabgabe die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung prinzipiell begünstigt“, berichtet Henry Spradau in Bezug auf die Untersuchung.
Link zum Bericht des IAB: https://www.iab-forum.de/beschaeftigung-von-menschen-mit-schwerbehinderung-die-ausgleichsabgabe-wirkt/




