
Foto: Berliner Behindertenparlament
BERLIN (kobinet) Das Berliner Behindertenparlament hatte im Dezember 2022 insgesamt 17 Anträge beschlossen und dem Senat übergeben. Als die parlamentarische Anfrage gestellt wurde, hatte der Senat erst auf vier Anträge reagiert. Der Senat habe keine Berichtspflicht, schreibt Staatssekretär Max Landero (SPD), der die Anfrage für die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) beantwortet hat. Nach Eingang der Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus hat SenASGIVA sich zu weiteren BBP-Anträgen geäußert. Der geforderte Aktionsplan Medien und Kultur werde noch durch die Kultur-Senatsverwaltung geprüft.
Der Senat äußert sich in der Antwort zur Umsetzung der Anträge des Behindertenparlaments 2022. Die Schriftliche Anfrage hatten Björn Wohlert (CDU), Lars Düsterhöft (SPD), Catrin Wahlen (GRÜNE) und Katina Schubert (LINKE) im Juni gestellt, die als Sprecher und Sprecherinnen für Sozial- und Inklusionspolitik das Behindertenparlament unterstützen. Für die Abgeordneten sind die bisherigen Antworten des Senats ungenügend.
Die Initiatoren der Schriftlichen Anfrage kritisieren die Antwort. So stellt Björn Wohlert, der Sprecher für Soziales und Inklusion der CDU-Fraktion Berlin fest: „Wir werden die Anliegen des Behindertenparlamentes weiterhin unterstützen. Unabhängig von der formellen Berichtspflicht sollten sich alle Senatsverwaltungen verpflichtet sehen, zeitnah zu antworten. Das ist eine Frage der Wertschätzung für die Menschen mit Behinderung, die sich für mehr Teilhabe einsetzen.“
Lars Düsterhöft, der Sprecher für Soziales der SPD-Fraktion Berlin ergänzte dazu: „Die Antworten sind ungenügend. Das Behindertenparlament kann erwarten, dass die Beschlüsse ernstgenommen werden und es dementsprechende Prüfungen und Antworten aus der Verwaltung gibt. Wir werden uns in der nächsten Ausschusssitzung mit diesem Thema befassen und werden uns bestimmt nicht mit diesen Antworten zufriedengeben.“
Von Catrin Wahlen, der Sprecherin für Inklusion und Seniorinnen und Senioren der Berliner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: wurde dabei hervorgehoben: „Mit dem Berliner Behindertenparlament (BBP) etabliert sich gerade eine Institution, die sehr gute Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen bietet. Das BBP ist ein zentraler Baustein für inklusive politische Bildung und ein starker Impuls für Teilhabe am politischen Leben in Berlin. Hier kommt eine sehr heterogene Wähler:innen-Gruppe zu Wort, die der Senat nicht einfach übergehen darf. Wer auf diese Anträge nicht eingeht, ignoriert, dass das BBP eine konstruktive Möglichkeit ist, auf Bedarfe behinderter Menschen einzugehen. Die Senatsverwaltungen müssen die Anträge aus dem BBP gewissenhaft beantworten; und der Senat muss sich ernsthaft mit den Forderungen der Delegierten auseinandersetzen. Ich erwarte, dass Senat und Senatsverwaltungen diese Anträge in ihre Arbeit einfließen lassen.“
Die Sprecherin für Soziales und Inklusion der Berliner Fraktion DIE LINKE, Katina Schubert, erklärte zu dem Verhalten des Berliner Senats gegenüber diesen Anträgen des Berliner Behindertenparlaments: „Das Berliner Behindertenparlament ist ein wichtiges Instrument von Teilhabe und Selbstbestimmung. Es braucht mehr Anerkennung und Interaktion mit der ‚offiziellen‘ Politik. Das zeigen die Antworten des Senats auf unsere interfraktionelle Anfrage.“




