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BERLIN (kobinet) Ein breites Bündnis der Mitglieder des Deutschen Behindertenrates, des Wohlfahrtsverbandes AWO, des Paritätischen Gesamtverbandes und der Diakonie sowie der Fachverbände für Menschen mit Behinderung weist darauf hin, dass eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe nur gelingen kann, wenn die Vorgabe des Kostenvorbehaltes im Achten Buch Sozialgesetzbuch aufgehoben wird. Mit diesem Kostenvorbehalt schließt der Gesetzgeber, so dieses Bündnis der Verbände explizit die Ausweitung des leistungsberechtigten Personenkreises und die Ausweitung des Leistungsumfangs aus.





































