
Foto: gemeinfrei
MAGDEBURG (kobinet) Mit großem Unmut hat die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen-Anhalt auf die Ankündigung der Landesregierung reagiert, den im August 2019 unterschriebenen Landesrahmenvertrag zur Regelung von Leistungen der Eingliederungshilfe zum 31. Dezember 2024 einseitig zu kündigen. Dieser Vertrag regelt die Leistungen und deren Vergütung, die von gemeinnützigen Wohlfahrtseinrichtungen und anderen Hilfeeinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden. Mit diesen sozialen Dienstleistungen werden gesetzliche Ansprüche erfüllt.










































