
Foto: advd
Berlin (kobinet) Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten und kann somit dieses Jahr seinen 18. Geburtstag – und damit die Volljährigkeit – feiern. Zum Feiern ist vielen Verbänden allerdings nicht zu Mute, denn das Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung weist noch viele Lücken auf, die die Regierungskoalition durch die Reform des Gesetzes eigentlich schließen will. Eigentlich, denn bisher tut sich dazu im Bundesjustizministerium nichts. Deshalb weisen die kobinet-nachrichten um den 18. Geburtstag des AGG auf die zentralen Forderungen des Bündnisses hin, die 2023 vom Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) mit einer Serie von Sharepics zusammengestellt wurden. Die erste Forderung zielt auf die Ausweitung des Anwendungsbereich des AGG auf öffentliche Stellen ab, denn für diese gilt das AGG bisher nicht, was für viele völlig unverständlich ist.










































